GiNN-BerlinKontor.—Ein handlungsfähiger Staat müsse versuchen zu verhindern, “was unverantwortliche Banker überall auf der Welt angerichtet haben”, so die deutsche Bundeskanzlerin Angela MERKEL (CDU) am 06.10.2008. “Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind. Dafür steht die Bundesregierung ein”, und Bundesfinanzminister Peer STEINBRÜCK (SPD) sekundierte, dass “wir dafür Sorge tragen wollen, dass die Sparerinnen und Sparer in Deutschland nicht befürchten müssen, einen Euro ihrer Einlagen zu verlieren”. Was die beide Koalitionäre nicht sagten, steht in unserer Verfassung.
Artikel 115 des Grundgesetzes verlangt: “Die Aufnahme von Krediten sowie die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleitungen, die zu Ausgaben in künftigen Rechnungsjahren führen können, bedürfen einer der Höhe nach bestimmt oder bestimmbaren Ermächtigungen durch Bundesgesetz.” Das heißt: die Komplettgarantie der Regierungschefin und ihres Schatzmeisters muss vom Parlament legitimiert werden. Die Grünen-Chefin Claudia ROTH hatte – mit Recht – ein solches Gesetz verlangt. Die Regierung liess jedoch mitteilen, dass die “politische Erklärung” der Kanzlerin ausreicht. Laut Regierungssprecher handelt es sich um eine “belastbare und entscheidende politische Aussage, hinter der die Regierung mit ihren Möglichkeiten steht”. Fakt aber ist: Sollte der Bundestag die Zustimmung zur Staatsgarantie verweigern, bliebe der Kanzlerin und ihrer Regierung nur der Rücktritt.
Die Staatsgarantie für Spareinlagen betrifft nach Mitteilung des Bundesfinanzministeriums alle Termin-, Spar- und Girokonten von Privatpersonen. Geldmarktfonds fallen nicht darunter. Geschützt seien auch nicht Banken selbst oder das Geld von Unternehmen. Die Summe der staatlichen Garantie soll laut BMF über € 1000 Milliarden (!) betragen. € 563 Milliarden seien Spareinlagen, hinzu kämen Giro- und Termingelder privater Haushalte.
Wie es im Bundesfinanzministerium heißt, wird das notwendige Geld “im Notfall aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt”. Wo dennn sonst?! “Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Bundesministers der Finanzen” (Art. 112 GG). Das aber reicht nicht aus – siehe Art. 115 GG.
Steinbrück erklärte dazu: “Die getroffene Vereinbarung bringt für die Steuerzahler keine zusätzlichen Lasten. Die Übernahme der Bürgschaft ist nicht gleichbedeutend mit einer konkreten Übernahme von Verlusten. Der Bundeshaushalt wird durch die Garantie nicht zusätzlich belastet. Dies ist nur der Fall, wenn die Bürgschaft tatsächlich zur Deckung herangezogen werden muss. Dies gilt als nicht wahrscheinlich.”
Die Bundeskanzlerin gibt am 07.10. eine Regierungserklärung im Bundestag ab.
n-tv: “Die Regierung – mit Merkel und Steinbrück an vorderster Front – wandelt auf einem schmalen Grat. Das Instrument der Staatsgarantie wirkt nur einmal, sonst nutzt es sich ab.”
Papst Benedikt XVI. kommentierte aus dem Vatikan: “”Wir sehen jetzt durch den Zusammenbruch der großen Banken, dass Geld einfach verschwindet, dass es nichts bedeutet, und dass alle Dinge, die uns so wichtig erscheinen, in Wirklichkeit zweitrangig sind”, so der apostolische Banker in Rom,
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