GiNN-BerlinKontor.—In Zukunft sind einem Unternehmen mehere Tarifverträge möglich. Das Bundesarbeitsgericht kippte die Tarifeinheit und lässt damit mehr Konkurrenz unter den Gewerkschaften zu. Damit ist der jahrzehntelange Grundsatz “Ein Betrieb – ein Tarifvertrag” Geschichte.
“Es gibt keinen übergeordneten Grundsatz, dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen können”, heißt es in der Begründung der Arbeitsrichter. Mit dem Urteil bestätigte der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts die Rechtsauffassung des Vierte Senats vom Januar 2010.
Die DGB-Gewerkschaften müssen jetzt mit härterer Konkurrenz durch kleinere Spartenorganisationen rechnen. Einige Arbeitgeber befürchten mehr Streiks und eine wachsende Zahl von Berufsgruppengewerkschaften, wie sie bereits bei Tarifverhandlungen bei der Deutschen Bahn (Lokführergewerkschaft GDL) oder der Lufthansa (Pilotenvereinigung Cockpit) am Verhandlungstisch sitzen.
Doe Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der DGB hatten sich im Juni geeinigt, die Tarifeinheit gesetzlich festzuschreiben. Damit werde die Tarifautonomie gesichret und eine Zersplitterung des Tarifvertragssystems sowie eine Spaltung der Belegschaften berhindert, so DGB und BDA.