GiNN-BerlinKontor.-–Zur Diskussion über den Einsatz sogenannter Staatstrojanern erklärte der Vorsitzende des Netzpolitischen Arbeitskreises der CDU, Michael KRETSCHMER MdB, Verbrechensbekämpfung müsse rechtstaatlich erfolgen. Die Unsicherheit über die Rechtmäßigkeit der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung müsse “schnellstmöglich ausgeräumt” werden. “Für diese weitreichenden Grundrechtseingriffe bedarf es einer eindeutig formulierten Rechtsgrundlage” Das Bundesverfassungsgericht habe klare Anforderungen formuliert, die eingehalten werden müssen.
Weiter heißt es: “Die Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf eine wirksame Kriminalitäts-bekämpfung unter vollständiger Beachtung ihrer garantierten Freiheitsrechte. Eingesetzte Software zur Quellen-TKÜ darf auf Computern zu keinerlei Sicherheitslücken führen. Jede Überwachungssoftware muss durch eine unabhängige Stelle auf ihre rechtliche Zulässigkeit geprüft und ihre technischen Möglichkeiten anhand des Codes analysiert werden.”
Durch Vereinbarungen mit den Anbietern müsse ferner eine zulässige und genehmigte Telefonüberwachung bei Voice-over-IP-Gesprächen auch ohne den Einsatz von Überwachungssoftware auf dem Computer des Beschuldigten ermöglicht werden. (Quelle: cdu.de)