GiNN-BerlinKontor.—-Das Bundeskabinett hat am 24.08. eine neue Konzeption “Zivile Verteidigung” beschlossen. Darin werden Arbeitsabläufe – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – für den Spannung- oder Verteidigungsfall festgelegt. Die letzte ressortübergreifende Neukonzeption der Zivilen Verteidigung erfolgte im Jahr 1995. Die Zeit war damals geprägt vom Ende des Kalten Krieges und der sicherheitspolitischen Entspannung. Mehr als 20 Jahre später war eine Überarbeitung erforderlich, so die Bundesregierung.
In einer Gefahrenlage ist eine zügige und effektive Reaktion erforderlich. Dazu braucht es klare Planungen und Reaktionsmechanismen, die rechtzeitig vorbereitet werden müssen. Die neue Konzeption regelt im Wesentlichen vier Aufgaben:
- die Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen
- der Schutz der Bevölkerung
- die Versorgung mit den notwendigen Gütern und Leistungen
- die sonstige Unterstützung der Streitkräfte bei der Aufrechterhaltung der Operationsfreiheit
Das neue Zivilschutzkonzept sieht für den Spannungs- und Verteidigungsfall auch Maßnahmen zur Versorgung der Bevölkerung vor. Darunter fallen die Bereiche Trinkwasser, Ernährung und medizinische Versorgung. Hier sind eine Reihe von Maßnahmen staatlicher Stellen vorgesehen.
Die Bevölkerung kann sich auch selbst schützen. Aus diesem Grund spricht das Zivilschutzkonzept eine Empfehlung an die Bürgerinnen und Bürger aus: Sie sollen ein Vorrat von Lebensmitteln für zehn Tage im Haushalt vorhalten. (Quelle: bundesregierung.de)