GiNN-BerlinKontor.—Der Deutsche Bundestag hat am 12.02. das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ergänzt. Wer eine Aufstiegsfortbildung erfolgreich bestanden hat, bekommt künftig 25 % des Darlehens erlassen. Zugleich wird beim Unterhalt eine bisherige Förderungslücke für die Prüfungsphase und das Meisterstück geschlossen.
Im Jahr 2007 wurden 134.000 Personen mit Meister-BAföG gefördert. Die Kosten betrugen € 153,6 Millionen, die zu 78 % vom Bund und zu 22 % von den Bundesländern getragen wurden. Die nun beschlossenen Ergänzungen verursachen Mehrkosten in Höhe von € 66,3 Millionen in 2009. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.
Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, oder kurz AFBG, können Fachkräfte aus Industrie, Handwerk oder Verwaltung, die sich z.B. zum Staatlich geprüften Techniker, Staatlich geprüften Informatiker oder zum Technischen Betriebswirt weiterbilden wollen, können für die Vorbereitung auf ihren Fortbildungsabschluss staatliche Förderung beantragen.
Die Förderungshöchstsumme für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren betrug € 10.226,-. Vom Staat wurde 30,5% der Fördersumme als Zuschuss vergeben, muss also nicht zurückgezahlt werden. Die restlichen 69,5% der Summe werden als zinsgünstiges Darlehen gewährt.
bis zu welchem Alter wird BAfög bezahlt Ich bin auch Hartz IV Empfänger und will eine Ausbildung an der Schauspielschule machen.