bti-o/Berlin.–Dem Deutsche-Bank-Chef Josef ACKERMANN und den früheren Mannesmann-Chef Klaus ESSER sind nach zweimonatiger Verhandlung “keine Belege für ein strafbares Handeln” nachzuweisen. Richterin Brigitte Koppenhöfer sagte nach einem Rechtsgespräch mit den Prozessbeteiligten am 31.03. in Düsseldorf, die Beteiligten hätten zwar in einigen Punkten gegen das Aktienrecht verstoßen, doch seien ihnen Verstöße gegen die strafrechtlich relevanten Vorwürfe der Untreue nicht nachzuweisen. Damit müssten die Angeklagten nur mit zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser erklärte, er rechne nun mit einem Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hielt dagegen an ihrer Anklage fest. Das Verfahren wird deshalb wie geplant fortgesetzt.