GiNN-BerlinKontor.–Immer häufig entscheiden sich Steuerpflichtige für eine Selbstanzeige, wenn sie die Entdeckung der Tat fürchten müssen – z.B. durch aufgetauchte Bankdaten-CDs. Selbstanzeigen von Steuerhinterziehern führen jedoch nicht zur Straffreiheit. Viele Finanzämter weisen dies zurück, weil die Straftat Steuerhinterziehung durch die Auswertung der angekauften Steuer-CDs bereits entdeckt wurde, berichtete die “Frankfurter Allgemeinen Zeitung”.
Danach berufen sich die Steuerfahnder derzeit auf eine Liste mit den Daten von rund 4000 Deutschen, die angeblich Schwarzgeld z.B. bei der Schweizer Bank Credit Suisse deponiert haben.
In Nordrhein-Westfalen soll die Zahl der Selbstanzeigen von Steuerhinterziehern besonders stark angestiegen sein. NRW-Finanzminister Norbert Walter-BORJANS erklärte dazu, dies sei der „beste Beweis“ dafür, dass die Steuerhinterzieher das geplante Steuerabkommen mit der Schweiz „nicht fürchten, sondern darauf hoffen”. Wie die SPD mitteilt, haben sich alleine in NRW seit Frühjahr 2010 insgesamt 6505 Steuerhinterzieher selbst angezeigt.
Am 11. Juli hatte das Düsseldorfer HANDELSBLATT berichtet: “Nachdem die Credit Suisse im September 2011 einen Deal mit den deutschen Behörden erzielte, zahlte die Bank € 150 Millionen an Nordrhein-Westfalen. Dafür stellte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ihre Verfahren gegen Mitarbeiter der Bank wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ein. Credit Suisse verpflichtete sich, mit den Behörden zu kooperieren und Informationen zu liefern, soweit es der Datenschutz zuließ.”
Eine Steuerhinterziehung liegt dann vor, wenn der Steuerpflichtige gegenüber dem Finanzamt über “steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die Finanzbehörden ) pflichtwidrig über steuerliche erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.”
Die Steuerhinterziehung kann durch falsche Angaben in Steuererklärungen – oder durch “pflichtwidriges Unterlassen” begangen werden. (Quellen: spd.de/ steuerfahndung.de)