GiNN-BerlinKontor.—Die Bundesregierung prüft weiterhin die verfassungsrechtlichen und praktischen Optionen einer Enteignung der HypoReal Estate Bank AG (HRE). Ein Gespräch unter Leitung von Bundeskanzlerin Angela MERKEL (CDU) mit den zuständigen Fachministern Finanzminister Peer Steinbrück (SPD), Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU), Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU), Justizministerin Brigitte Zypries (SPD), Vizekanzler Frank-Walter Steinmeier (SPD),und Kanzleramtsminister Thomas de Maizière (CDU) blieb am 4.02. ergebnislos. Wie es heißt, wehren sich vor allem CDU/CSU-Politiker unter Hinweis auf den Artikel 14 Abs 3 GG gegen eine Verstaatlichung.
Zur “Enteignung” heißt es in Artikel 14 Absatz 3 des Grundgesetzes heißt es unter anderem: “Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfall der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.” .
Demnach müßten die Aktionäre im Falle einer staatlichene Übernahme entschädigt werden und könnten unter Hinweis auf den Art. 14 GG klagen. Alternativ erwägt die Bundesregierung eine Kapitalerhöhung bei der HRE-Bank. Als erste deutsche Bank erhielt sie staatliche Garantiezusagen von über € 90 Milliarden an Garantien und Eigenkapital von Staat und Finanzwirtschaft.
Die angeschlagene Hypo Real Estate Bank AG wirbt immer noch für sich als .”das Kompetenzzentrum für die gewerbliche Immobilienfinanzierung mit Sitz in München und Standorten in Europa, Amerika und Asien”. Die Kunden der Hypo Real Estate Bank seien “professionelle Immobilieninvestoren,Wohnungsunternehmen, Bauträger und Developer, Immobilienfonds und Immobiliengesellschaften”.
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