IKB Industriebank meldet zusätzliche Verluste
GiNN-BerlinKontor.—Die Industriebank IKB AG muss “wegen zusätzlicher Abschreibungen durch Neubewerrtung” erneut Hilfe von der staatlichen KfW=Kreditanstalt für Wiederaufbau in Anspruch nehmen muss. Der beabsichtigte Verkauf von Portfolioinvestments der IKB wurde vom IKB-Vorstand vorübergehend ausgesetzt.
Die Absicht zur Veräußerung dieser Investments besteht gleichwohl weiter.Infolge der negativen Entwicklung an den Finanzmärkten geht die IKB beim Verkauf des risikoreichen Teils ihrer Portfolioinvestments (nominal € 3,0 Milliarden) von zusätzlichen Verlusten in Höhe von rd. € 450 Millionen “nach Anrechnung des Risikoschirms von € 1 Mrd.” aus. Auf dieses Portfolio hatte die IKB bereits € 630 Millionen abgeschrieben. Damit ergibt sich eine Gesamtsicherung in Höhe von € 2,1 Milliarden.
Infolge der zusätzlichen Verluste erwartet der IKB-Vorstand für das Geschäftsjahr 2007/08 Verluste (nach Steuern) von ca.€ 0,8 Mrd. Im Einzelabschluss der IKB AG wird jetzt einen Bilanzverlust in der Größenordnung von € 1,2 Milliarden erwartet.
In einer Pressemitteilung der IKB AG vom 20.03. heißt es: “Die höheren Bewertungsverluste führen zu einer Belastung des Eigenkapitals. Zum Ausgleich hat die KfW – wie im Rahmen des Maßnahmenpakets von Mitte Februar 2008 vorgesehen – der IKB eine weitere Kapitalverstärkung gewährt. Diese Kapitalverstärkung in Höhe von 450 Mio. € ist als Darlehen mit Forderungsverzicht und Besserungsabrede ausgestaltet und umfasst die selben Elemente wie die Kapitalzuführung in Höhe von 600 Mio. € vom 19. Februar 2008, insbesondere auch eine Besserungsabrede mit folgenden wesentlichen Elementen:
* Die Besserungsansprüche aus beiden Maßnahmen betragen insgesamt 1.050 Mio. € (zuzüglich Kostenerstattung und Zinsen). In einem Geschäftsjahr entstehen Ansprüche nur, wenn und soweit die IKB nach ihrer Bedienung im HGB-Einzelabschluss keinen Jahresfehlbetrag ausweist.
* Zinsen fallen nur für solche Geschäftsjahre an, in denen die IKB nach Bedienung der Besserungsabrede keinen Jahresfehlbetrag im HGB-Einzelabschluss ausweist.
* Die Ansprüche aus der Besserungsabrede gehen den Ansprüchen der Genussscheininhaber und stillen Einlagen der IKB AG wirtschaftlich vor.”
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