GiNN-BerlinKontor.—-Am 1. Juni 2017 hat der Deutsche Bundestag in Berlin einen neuen Finanzpakt zur Umverteilung der €-Milliarden zwischen “armen” und “reichen” Ländern sowie von Bundeshilfen beschlossen und dafür 13 (!) Grundgesetz-Änderungen mit Zwei-Drittel-Mehrheit der MdB/MdB beschlossen. Nach der Reform erhalten die Länder von 2020 an jährlich € 9,75 Milliarden vom Bund – die Summe wird in den Folgejahren steigen.Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD hatte die ausreichende Stimmenmehrheit. Auch DIE GRÜNEN stimmten z.T. zu.
DIE LINKE (“Wir sind der Geist der stets verneint.” (Goethe/”Faust”) stimmte dagegen oder enthielt sich. Nun muss noch die Länderkammer BUNDESRAT zustimmen.
Nach dieser “Reform” erhalten die Bundesländer von 2020 an jährlich € 9,75 Milliarden vom Bund. Der Bund kann jedoch “eingreifen” so bei Autobahn-Fernstraßen, in der Steuerverwaltung und bei Schul-Investitionen.
Bundesfinanzminister Wolfgang SCHÄUBLE (CDU) sprach von einem “soliden Reformpaket”. Die Architektur der föderalen Finanzordnung werde ein Stück weit geändert, so Schäuble. Der Ausgleich zwischen stärkeren und schwächeren Ländern aber werde künftig “weitestgehend” zurückgenommen.
Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf SCHOLZ (SPD) unterstützte diesen “faiiren Kompromiss”. Alle Bundesländer würden eine Finanzkraft von mindestens 95 % erreichen. Der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckhardt REGBERG nannte den Kompromiss “aus gesamtstaatlicher Sicht” einen Schritt in die richtige Richtung. (Quelle: DB)