GiNN-BerlinKontor.—Franco FRATTINI, Vize-Präsident der EU-Kommission und Kommissar für Justiz, Freiheit und Sicherheit, befürwortet ein Verbot der NPD in Deutschland: „Sollte es in Deutschland eines Tages zu einem Verbot der NPD kommen, würde ich dies klar und deutlich begrüßen“, sagte er der BILD am SONNTAG (26.08.). Deutschland gehöre zu den EU-Staaten mit den größten rechtsextremistischen Problemen. „Es gibt fünf Länder, die uns besondere Sorge bereiten“, so Frattini . „Dazu zählt Deutschland, aber auch in Frankreich, Belgien, Dänemark und leider auch in meiner Heimat Italien sieht es nicht viel besser aus.“
Neonazis seien ein Krebsgeschwür für demokratische Länder wie Deutschland, sagte der ehemalige Außenninister in Berlusconis “Forza Italia”-Kabinett. Sie seien eine wirkliche Bedrohung der Demokratie. „Gerade in den genannten Ländern müssen wir besser werden im Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit – bei der Prävention wie bei der Reaktion.“
Vor vier Jahren war der Versuch gescheitert, die NPD als verfassungswidrige Partei verbieten zu lassen: Im Bundesverfassungsgericht fand sich nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit, um das Verbotsverfahren zu eröffnen.
Der deutsche Vizekanzler Franz MÜNTEFERIG (SPD) sagte in Berlin , er persönlich würde sich freuen, wenn man die NPD verbieten könne. Man müsse den Rechtsextremisten “die Möglichkeit nehmen, sich in Kolonne aufzustellen und zu marschieren”. Er würde einen neuen Anlauf für ein Verbot aber nur empfehlen, wenn es “eine gewisse Sicherheit” für einen Erfolg gebe.
Bundeskanzlerin Angela MERKEL (CDU) bezeichnete das Scheitern des Verbots vor dem Bundesverfassungsgericht im Jahr 2003 als “unliebsame Erfahrung”, die sich “auf keinen Fall” wiederholen dürfe.
Kanzleramtsminister Thomas DE MAIZIÈRE meinte in der SÄCHSISCHEN ZEITUNG (25.08.): “Das Bundesverfassungsgericht hat hohe Hürden an ein NPD-Verbot gelegt. Die sind nicht kurzfristig zu beseitigen.” Deutschland dürfe es sich aber auch nicht bieten lassen, dass einige versuchten, “den weltoffenen Charakter unseres Landes durch Gewalt in Misskredit zu bringen”.
Am 30. Januar und 30. März 2001 hatten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD und die Auflösung ihrer Parteiorganisation beantragt, da die NPD nach ihren Zielen und nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf aus sei, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen. Die Partei sei in ihrem Gesamtbild nationalsozialistisch, antisemitisch, rassistisch sowie antidemokratisch geprägt.
Das BVerfG hatte bereits Im Januar 2002 davon Kenntnis erhalten, dass ein Zeuge und NPD-Funktionär V-Mann eines Landesamts für Verfassungsschutz war. Die Antragsteller erklärten daraufhin, dass die NPD in der Tat durch V-Leute innerhalb der Partei beobachtet werde. Das BVerfG entschied, dass das Verbotsverfahren “rechtsstaatlich nicht mehr durchführbar” sei.
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