GiNN-BerlinKontor.—Im Jahr 2015 nahmen die Bundesländer insgesamt € 6,3 Milliarden Erbschaft- und Schenkungssteuer ein und erzielten damit einen neuen Höchstwert. Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Einnahmen um 15,4 %.
Nach der Zustimmung des Bundestages zur Reform der Erbschaftsteuer steht nun noch die Abstimmung im Bundesrat aus. Im Zentrum der vorangegangenen Verhandlungen des Vermittlungsausschuss stand die Frage, in welchem Umfang Firmenvermögen künftig von der Erbschaftsteuer verschont bleiben. Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2014 die Verschonungsregeln für Firmenerben für verfassungswidrig erklärt.
.Die im Jahr 2015 veranlagten Vermögensübertragungen aufgrund von Erbschaften und Schenkungen beliefen sich auf € 102,0 Milliarden Betriebsvermögen und stellte neben dem übrigen Vermögen mit jeweils € ,4 Milliarden die wertmäßig größte übertragene Vermögensart dar (41,6 %). Insgesamt lag die Zahl der vererbten bzw. verschenkten Betriebsvermögen 2015 bei 15 832. Betriebsvermögen über € 26 Millionen wurde in 231 Fällen vererbt bzw. verschenkt (1,5 %). Zusammen machten diese Fälle mit € 25,7 Milliarden aber 60,6 % der gesamten Betriebsvermögensübergänge aus. (Quelle: destatis.de)