GiNN-BerlinKontor.—In der Botschaft des Fürstentums Liechtenstein in Berlin wurde am 16. August 2011 der Entwurf eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Bundesrepublik Deutschland paraphiert. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) soll die weitere Vertiefung der guten wirtschaftlichen Beziehungen fördern und die Zusammenarbeit in Steuerfragen zum beiderseitigen Nutzen weiter entwickeln, so das Bundesfinanzministerium.
Die mögliche Schaffung von Verfahren für eine Nachbesteuerung von bisher unversteuerten Kapitalanlagen deutscher Anleger in Liechtenstein sowie eines möglichen Verfahrens für die Durchführung einer Besteuerung von Kapitaleinkünften mit Abgeltungswirkung wird nicht im DBA enthalten sein, sondern soll Gegenstand künftiger Gespräche über die Frage des Abschlusses eines gesonderten – vom DBA getrennten – Abkommens sein. (BMF)