GiNN-BerlinKontor.—Deutschland und die USA bauen ihre Kooperation im Anti-Terror-Kampf aus. Man vereinbarte ein Verfahren zum Informationsaustausch über sogenannte Gefährder. Bundesinnenminister Thomas de Maizière unterzeichnete diese Vereinbarung mit der US-Justizministerin (United States Attorney General) Loretta E. Lynch in Washington D.C.
“Gefährder” sind Personen, bei denen der begründete Verdacht besteht, terroristische Straftaten begehen zu wollen. Das Verfahren erfolge auf Grundlage geltenden Rechts, so das Bundesinnenministerium in Berlin.
Zunächst dürften nur Grunddaten – wie z.B. Namen – ausgetauscht werden. Erst bei entsprechenden Treffern dürften weitere Informationen übermittelt werden. Die Daten dürften nicht ohne Zustimmung der übermittelnden Behörden an Dritte weitergeleitet werden.
Zudem gilt das sogenannte Need-to-know-Prinzip: Nur derjenige darf Einsicht in die Daten erhalten, der sie für die konkrete Aufgabe brauche, erklärte das BMI.
Aus Sicht des deutschen Innenministeriums ist es “zwingend erforderlich, den Austausch von Informationen über potenziell gefährliche Personen mit den amerikanischen Partnern zu verbessern.” Er sei wesentlich, um den internationalen Terrorismus erfolgreich bekämpfen zu können. Nicht zuletzt hätten die Ereignisse in Paris und Brüssel die Gefahrenlage verdeutlicht. Sie hätten gezeigt, wie wichtig der Informationsaustausch über solche Personen sei. (Quelle: bunderegierung.de)