GiNN-BerlinKontor.—Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 21. Juli das Gesetz zum Betreuungsgeld gestoppt hat, erklärte dazu die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die Entscheidung des BVerfG habe weitrechende Folgen, denn fast 500.000 Familien verlören damit finanzielle Unterstützung bei der Betreuung ihrer Kleinkinder.
“Jetzt sind die Bundesländer selbst in der Pflicht, die Familien aus ihrer Landeskasse zu unterstützen. Ob das klagende Bundesland Hamburg und seine Verantwortlichen das Ende ihrer Klage mit bedacht haben, scheint fraglich. Die große Beliebtheit des Betreuungsgeldes sollte den Ländern zu denken geben. Sie sollten nun entsprechende Angebote entwickeln, wenn sie Wahlfreiheit anstreben. ”
Die Entscheidung des Bundesverfassungsrechts werde sich auch auf andere Gesetze und Gesetzesvorhaben, die einen Leistungsanspruch für Familien und Kinder begründen, auswirken. “Das Urteil wird möglicherweise Diskussionen auslösen, ob derartige Regelungen oder auch Zuwendungen des Bundes weiter erfolgen können. Sicher ist: Verlierer sind die Familien.”
Die UNION erinnert daran, dass am 13.03. 2016 Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt stattfinden sowie im Herbst in Mecklenburg-Vorpommern und in Berlin.
Laut Statistisches Bundesamt wurde zuletzt 455 000 Mal an Eltern monatlich € 150 für ihr Kind ausgezahlt, wenn sie keine frühkindliche Betreuung in öffentlich geförderten Tageseinrichtungen oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege in Anspruch nahmen.
Eltern in den neuen Bundesländern und Berlin nahmen dabei die staatliche Leistung anteilig deutlich seltener in Anspruch (29 500 Bezüge) als im früheren Bundesgebiet (425 900 Bezüge). Auch die voraussichtliche Bezugsdauer fiel in den neuen Ländern mit 15,5 Monaten wesentlich kürzer aus als im früheren Bundesgebiet (20,0 Monate). Am kürzesten war sie mit 13,3 Monaten in Thüringen, am längsten in Bayern und Baden-Württemberg (20,6 bzw. 20,5 Monate).Im früheren Bundesgebiet waren übrigens nur 27,4 % aller Kinder unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung.
Während Eltern in Ost-Ddeutschland relativ selten Betreuungsgeld bezogen, nahmen sie für ihr Kind deutlich häufiger eine Kindertagesbetreuung in Anspruch als Eltern in West-Deutschland: Im März 2014 lag die Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren in den neuen Ländern bei 52,0 %. Im früheren Bundesgebiet waren dagegen nur 27,4 % aller Kinder unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung. ( (Quellen: CDU/CSU-BT-Fraktion/destatis.de)