GiNN.BerlinKontor.—Zum Antrag Portugals auf EU-Finanzhilfen erklärte der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer BRÜDERLE (FDP) in Berlin: “Portugal hat beim europäischen Rettungsschirm EFSF einen Antrag auf Finanzhilfen gestellt. Das haben die Märkte schon lange erwartet.
Die Europäische Kommission und der Internationale Währungsfonds müssen jetzt dringend gemeinsam mit der EZB die wirtschaftliche und finanzielle Lage in Portugal eingehend analysieren. Zusammen mit Portugal muss ein scharfes Anpassungsprogramm erstellt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit Portugals wieder herzustellen. Portugal braucht zudem einen strikten Plan, wie die öffentlichen Haushalte gesunden können.” (BMWi)
Portugals Finanzminister Fernando Teixeira dos Santos hatte am 06.04.2011 die EU um Hilfe ersucht. “Die Reaktion der Märkte gefährdet das Land und unsere Banken”, hatte zuvor Ministerpräsident Jose Socrates den offiziellen Hilferuf begründet. Wie es heisst, benötigt Portugal zwischen € 75 und € 85 Milliarden aus dem Euro-Rettungsschirm, um eine Staatspleite zu vermeiden.
Für die Inanspruchnahme von Krediten nach EFSM (European Financial Stabilisation Mechanism) und EFSF (European Financial Stability Facility) sind nach Mitteilung des Bundesministrers der Finanzen, Wolfgang SCHÄUBLE( (CDU) folgende Verfahrensschritte vorgesehen:
* Die EU-Kommission ermittelt in Abstimmung mit IWF und EZB [Glossar] vor Ort den konkreten Finanzbedarf, anschließende Klärung von Detailfragen der Darlehensgewährung einschließlich einer Schuldentragfähigkeitsanalyse.
* Die EU-Kommission erarbeitet in Abstimmung mit EZB und IWF ein Anpassungsprogramm (im Kontext der EFSF als „Memorandum of Understanding (MoU))“ bezeichnet), das die Bedingungen für die Auszahlung der Mittel festlegt. Das MoU wird mit der Regierung ausgehandelt und muss vom Parlament gebilligt werden; vorher keine Finanzentscheidung!
* Der Rat entscheidet mit qualifizierter Mehrheit über Darlehensgewährung und Anpassungsprogramm im Rahmen von EFSM.
Details einer Kreditinanspruchnahme unter EFSF müssen von der EU-Kommission in enger Abstimmung mit der Eurogruppen-Arbeitsgruppe erarbeitet werden. Die Entscheidungen innerhalb der Eurogruppen-Arbeitsgruppe sind einstimmig zu treffen. (BMF)
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