GiNN-BerlinKontor.—Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 15. September 2008 gegenüber der Lehman Brothers Bankhaus AG ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außerdem wurde der Bank untersagt, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden ihr gegenüber bestimmt sind („Moratorium“). Dies habe angeortdneten werden müssen, “um die verbliebenen Vermögenswerte zu sichern”. Der Lehman Brothers Bankhaus AG drohe die Zahlungsunfähigkeit, nachdem mehrere Gesellschaften des Konzerns in den USA Gläubigerschutz beantragt hätten (Chapter 11) beziehungsweise in Großbritannien “unter Verwaltung” gestellt worden seien.
Die Lehman Brothers Bankhaus AG mit Sitz in Frankfurt am Main hat Zweigniederlassungen in London, Mailand und Seoul. Die Bilanzsumme der Bank beläuft sich nach dem letzten aufgestellten Jahresabschluss per 31.12.2007 laut BaFin auf rund € 16.200,0 Millionen. Das Institut weist Verbindlichkeiten gegenüber institutionellen Kunden in Höhe von rund € 14.300,0 Mio.aus. Die Engagements deutscher Kreditinstitute bei Lehman Brothers Holding halten sich – so die BaFin – in einem überschaubaren Rahmen und seien verkraftbar, teilten das Bundesministerium der Finanzen, die BaFin und die Deutsche Bundesbank am Montag in einer gemeinsamen Erklärung mit. Man stehe in engem Kontakt mit ihren jeweiligen internationalen Partnerbehörden und den Spitzen der deutschen Kreditwirtschaft. Sie beobachteten die weitere Entwicklung an den nationalen und internationalen Finanzmärkten sehr genau.
BaFin weiter: “Die Einlagen der Kunden der Lehman Brothers Bankhaus AG sind im Rahmen des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes geschützt. Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Wenn die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat, liegen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor, dass die Entschädigungseinrichtung die Einleger entschädigen kann.
Die EdB hat die Gläubiger des Instituts unverzüglich darüber zu unterrichten, wenn dieser Fall eingetreten ist. Der gesetzliche Entschädigungsanspruch jedes berechtigten Bankkunden ist pro Einleger begrenzt auf 90 % seiner Einlagen und den Gegenwert von € 20.000. Darüber hinaus ist die Lehman Brothers Bankhaus AG Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V.
Dieser Einlagensicherungsfonds übernimmt nach seinem Statut den 10-prozentigen Selbstbehalt und den Teil der Einlagen, der über die gesetzliche Grenze von € 20.000 hinausgeht – und zwar bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze. Diese liegt pro Einleger bei 30 % des haftenden Eigenkapitals der Bank, also bei ca. € 309,0 Mio.”
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