GiNN-BerlinKontor.–Nach der AfD-Vorsitzenden Frauke PETRY hat nun auch ihre Stellvertreterin Beatrix von Storch darauf hingewiesen, dass der Einsatz von Schusswaffen als “Ultima Ratio” auch in der Abwehr von Flüchtlingen an den Staatsgrenzen “im Gesetz steht”. VON STORCH berief sich auf den Paragraphen 11 des Gesetzes zur Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG), das auch den Einsatz von Schusswaffen regelt.
“Wer das HALT an unserer Grenze nicht akzeptiert, der ist ein Angreifer”, so die stellvertretende Vorsitzende der Partei Alternative für Deutschland und in Berlin eine der beiden Landesvorsitzenden ihrer Partei. Seit Juli 2014 ist die geborene Herzogin von Oldenburg Mitglied des Europäischen Parlaments. “Gegen Angriffe müssen wir uns verteidigen”, so von Storch.
Die AfD beruft sich auf das “Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG)§ 11 Schusswaffengebrauch im Grenzdienst”. Darin heißt es:
(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schusswaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, dass die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuss ersetzt werden.
(2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes- und Landesaufgaben, die den in Absatz 1 bezeichneten Personen im Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind.” (Quelle: gesetze-im internet.de/uzwg)
Die AfD-Vorsitzende Frauke PETRY im Mannheimer Morgen (Wortlaut des Interwiews /Auszug): ”Mannheimer Morgen: Was passiert, wenn ein Flüchtling über den Zaun klettert?
Petry: Dann muss die Polizei den Flüchtling daran hindern, dass er deutschen Boden betritt.
Mannheimer Morgen: Und wenn er es trotzdem tut?
Petry: Sie wollen mich schon wieder in eine bestimmte Richtung treiben.
Mannheimer Morgen: Noch mal: Wie soll ein Grenzpolizist in diesem Fall reagieren?
Petry: Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz.”