GiNN-BerlinKontor.—Im Jahr 2014 wurden in Deutschland € 26,5 Milliarden netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe”) ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, entsprach dies einer Steigerung um 5,9 % gegenüber 2013.
Von den insgesamt € 26,5 Milliarden Nettoausgaben für Sozialhilfeleistungen entfielen € 15,0 Milliarden auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Gegenüber 2013 stiegen sie um 6,6 %. Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurden € 5,5 Milliarden ausgegeben (+ 5,2 % zum Vorjahr), für die Hilfe zur Pflege € 3,5 Milliarden (+ 4,9 %).
In die Hilfe zum Lebensunterhalt flossen € 1,3 Milliarden (+ 4,6 %) und in die Hilfen zur Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen zusammen € 1,2 Milliarden (+ 3,3 %).
Damit entfiel der überwiegende Anteil der Nettoausgaben für Sozialhilfe mit 57 % auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. 21 % der Ausgaben wurden für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung aufgewendet, 13 % für die Hilfe zur Pflege. Jeweils 5 % der Ausgaben flossen in die Hilfe zum Lebensunterhalt und in sonstige Leistungen. (Quelle:Destatis)