GiNN-BerlinKontor.—Die Bundesregierung muss die Abgeordneten des Deutschen Bundestags nicht vorab über Waffenexporte informieren. Das entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) am 21.10.2014. Die MdBs hätten erst nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens Anspruch auf Unterrichtung. Die Bundesregierung muss ihre Entscheidung auch zu noch nicht abgeschlossenen Vorgängen bei Rüstungsgeschäften nicht begründen, so das BVerfG.
DIE GRÜNEN-MdBs Katja KEUL, Hans-Christian STRÖBELE und Claudia ROTH hatten eine Liefergenehmigung von deutschen Kampfpanzern an Saudi-Arabien vor drei Jahren kritisiert und scheiterten nun mit ihrer Klage in Karlsruhe..
Im Grundgesetz Art. 26 Abs 2 heißt es: “Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen NUR mit Genehmigung der Bundeesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden.” (Quellen: BVerfG/GG)