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23.02.2008

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Merkel:”Ohne Ansehen der Person” kontra Steuerhinterzieher

Veröffentlicht in Wirtschaft & Finanzen von Dr. Detlef Peters am 23. Feb. 2008 um 21:02:20

GiNN-BerlinKontor.—Bundeskanzlerin Angela MERKEL (CDU) will, dass die jetzt entdeckten Fälle der Steuerhinterziehung “ohne Ansehen der Person” strafrechtlich durch die Staatsanwaltschaften verfolgt werden. Das gebiete der “funktionierende Rechtstaat”. Es gehe darum, das Steuerrecht einzuhalten “und dafür gibt es auch keine entschuldigenden Ausnahmen”, so die Kanzlerin in Berlin.


Deutschland sei auf Unternehmer, Firmeninhaber, Familienunternehmen und Manager angewiesen, die sich an Recht und Gesetz halten. “Und die allermeisten tun dies auch. Dies sollten wir bei der allgemeinen Diskussion nicht aus dem Auge verlieren. Sie sind Teil der Sozialen Marktwirtschaft, einer Ordnung unserer Gesellschaft, die ich für alternativlos halte”, betonte Merkel. Einige wenige müssten es jedoch lernen, “und dazu wird der Staat seine Maßnahmen ergreifen.” Die Bundesregierung wird sich auch an die Schweiz, Monaco und Österreich wenden und um bessere Kooperation nachsuchen.

Ex-Arbeitsminister Franz MÜNTEFERING (SPD) sagte in Hamburg: “Wer keine Steuern zahlt oder wer zuwenig Steuern zahlt, der klaut seinen Nachbarn das Geld. Das ist Diebstahl”.

Wie es heißt, ermittelt die Bochumer Staatsanwaltschaft nun auch.gegen weitere Kreditinstitute in Liechtenstein. Nach unbestätigten Meldungen könnten die NEUE BANK AG und die RAIFFEISENBANK Liechtenstein “ins Visier” geraten sein. Im Mittelpunkt ihrer Aktivitäten steht der “anspruchsvolle in- und ausländische Privatkunde”. Die NB bietet in ihrer Werbung “neben dem gesetzlich verankerten Schutz der Privatsphäre einen umfassenden und an hohen Qualitätsstandards ausgerichteten individuellen Service in der Vermögensberatung und -verwaltung” an. Die Raiffeisenbank weiss, “wie entspannend Kapitalanlage im Ausland sein kann” und verweist ausdrücklich auf den “Schutz des liechtensteinischen Bankgeheimnisses”.

Wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung hat die Bochumer Staatsanwaltschaft laut Medienberichten ca. 700 Ermittlungsverfahren eingeleitet, die über eine “geklaute und gekaufte” Datei der Fürstenbank LGT Group möglich wurden. Auch an die US-Steuerhörden soll der “Informant” Daten verkauft haben.

GiNN-Berlinkontor hatte am 17.02. über einen merkwürdigen Nebenschauplatz in Rostock berichtet, wo vier Männer wegen Erpressung der Liechtensteinischen Landesbank (LLB)” verhaftet wurden. Sie sollen diese Bank mit € 9 Millionen erpresst haben. Angeblich  waren diese Täter im Besitz von mehr als 2000 Konto- und Datenunterlagen, die zuvor der Landesbank in Liechtenstein “abhandengekommen” waren.

Wie die Staatsanwaltschaft Rostock mitteilt, besteht KEIN  Sachzusammenhang zu dem bei der Staatsanwaltschaft Bochum geführten Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Geldanlagen in Liechtenstein.



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3 Kommentare zu 'Merkel:”Ohne Ansehen der Person” kontra Steuerhinterzieher'

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  1. am 24. Feb. 2008

    Zum Thema “merkwürdiger Nebenkriegsschauplatz in Rostock” berichtete am 16.02.2008 die

    Staatsanwaltschaft Rostock
    - Pressestelle -
    Doberaner Straße 116
    18057 Rostock

    E-MAIL: Pressesprecher@sta-rostock.mv-justiz.de
    Presse.StARostock@googlemail.com

    “Dringender Tatverdacht wegen Erpressung einer liechtensteinischen Bank
    Staatsanwaltschaft Rostock erwirkt Haftbefehle gegen
    drei weitere mutmaßliche Tatbeteiligte

    Im Zusammenhang mit dem bekannt Werden von Tatvorwürfen der gewerbs- und bandenmäßigen Erpressung zum Nachteil einer liechtensteinischen Bank durch Veröffentlichung in einem deutschen Nachrichtenmagazin am Montag, 11. Februar 2008, ergingen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Rostock am selben Tage Haftbefehle des Amtsgerichts Rostock gegen drei mutmaßliche Komplizen des - mit Unterbrechung - seit dem 16. September 2007 inhaftierten Beschuldigten Michael F. (48). Die Beschuldigten Thomas K. (43), Jens P. (50) - beide aus Lübeck - und Michael A. (41) aus Mielkendorf sollen sich als Mitglieder einer Bande um den Beschuldigten Michael F. daran beteiligt haben, die in dessen Besitz befindlich gewesenen über 2000 Kontounterlagen erpresserisch zu verwerten, welche zuvor der liechtensteinischen Bank abhanden gekommen waren. Sie sollen zunächst von einzelnen Bankkunden hohe Geldbeträge gefordert haben unter der Drohung, ihre den Kunden betreffenden Bankunterlagen den zuständigen Finanzbehörden mitzuteilen. Die betroffenen Kunden zahlten jedoch nicht, sondern wandten sich an ihre liechtensteinische Bank. Diese nahm sodann den Kontakt zu den Beschuldigten auf. Auf ihre angeblich an die Bank gerichtete Forderung hin sollen die Beschuldigten im August 2005 erste 700 Kontobelege gegen Zahlung von 7,5 Mio. Schweizer Franken und im August 2007 weitere 900 Kontobelege gegen Zahlung von 4 Mio. Euro herausgegeben haben. Die Tatbeute sollen die Beschuldigten in unterschiedlichen Teilbeträgen untereinander aufgeteilt haben. Die Aushändigung der restlichen Kontobelege an die liechtensteinische Bank soll gegen Zahlung weiterer 4 Mio. Euro für August 2009 vorgesehen gewesen sein.

    Die Beschuldigten Jens P. und Michael A. waren dem Beschuldigten Michael F. aus gemeinsamer Strafhaft in den Justizvollzugsanstalten Bützow und Waldeck (bei Rostock) bekannt. Der Beschuldigte Thomas K. war bislang nicht vorbestraft.

    Die Staatsanwaltschaft Rostock hat ihre Ermittlungen gegen den Hauptbeschuldigten Michael F. im Wesentlichen abgeschlossen und beabsichtigt, in Kürze Anklage zu erheben. Gegen die Beschuldigten Jens P., Michael A. und Thomas K. hatte das Amtsgericht Rostock seine jeweils auf den Haftgrund der Fluchtgefahr gestützten Haftbefehle vom 11. Februar 2008 zunächst unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Der gegen die Außervollzugsetzung der Haftbefehle gerichteten Beschwerde der Staatsanwaltschaft Rostock vom 12. Februar 2008 half das Amtsgericht am 13. Februar 2008 nicht ab. Daraufhin setzte die Beschwerdekammer des Landgerichts Rostock mit Beschluss vom 14. Februar 2008 den Haftbefehl des Amtsgerichts wieder in Vollzug. Die Beschuldigten wurden am 15. Februar 2008 erneut festgenommen und am heutigen Samstag dem Haftrichter zur Verkündung der Beschwerdeentscheidung vorgeführt. Zum Vollzug der Untersuchungshaft sind die drei beschuldigten mutmaßlichen Komplizen in die Justizvollzugsanstalten Neubrandenburg, Stralsund und Waldeck eingeliefert worden. Der Beschuldigte Michael F. befindet sich in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Bützow.

    Es besteht kein Sachzusammenhang zu dem bei der Staatsanwaltschaft Bochum geführten Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Geldanlagen in Liechtenstein.”


  2. am 18. Jul. 2008

    […] Der Steuerskandal, der mit dem Namen Klaus Zumwinkel richtig an Fahrt gewann, ist noch nicht abgeschlossen. Inzwischen gab es aber Steuernachzahlungen von über 110 Millionen Euro. Das heutige Urteil wird mit Sicherheit ein weiteres Signal setzen. Unsere Bundeskanzlerin, Angela Merkel, hat übrigens bereits vor einigen Monaten ganz klar Stellung bezogen zur Steueraffäre Liechtenstein: “ohne Ansehen der Person” sollten die Steuervergehen durch die Staatsanwaltschaften und strafrechtlich verfolgt werden. Denn genau das gebiete der “funktionierende Rechtstaat”. […]


  3. am 30. Jul. 2008

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