GiNN-BerlinKontoir.—Ende Juli ist das so genannte Finanzmarktstabilisierungsfortentwicklungsgesetz in Kraft getreten. Die Bundesregierung schuf dieses Gesetz, um “angeschlagenen” Kreditinstituten die Möglichkeit geschaffen, Abwicklungsbanken – sogenannte Bad Banks – einzurichten. Damit können Banken ihre Bilanzen von “faulen” Wertpapieren bereinigen – und endlich wieder mehr Kredite an die Unternehmen vergeben.
Der Grund sind große Bestände risikobehafteter Wertpapiere, die die Bilanzen von Kreditinstituten, Finanzholding-Gesellschaften und deren Tochterunternehmen belasten. Sie binden Eigenkapital , so dass die Banken weniger Kredite an normale Kunden gewähren.
Banken können jetzt „Bad Banks“ gründen und strukturierte Wertpapiere an sie übertragen. Der Staat garantiert – die Banken müssen dafür zahlen.
Die Banken können strukturiert Wertpapiere in unsicheren Zeiten nur sehr schwer bewerten und kaum veräußern, die Papiere sorgen deshalb jedes Quartal für Abschreibungen. Ständig muss mehr Kapital für Schrottpapiere hinterlegt werden, das dann bei der Kreditvergabe an die Kunden fehlt.
Diese Situation hemmt eine weitere Gesundung der Finanzmärkte und der Wirtschaft. Die Bundesregierung sah Handlungsbedarf – “im Interesse aller Bürger”. Für den Weg aus der Krise sei es unerläßlich, dass der Finanzsektor seine Kunden, die normalen Unternehmen mit Millionen von Arbeitsplätzen, wieder zureichend mit Krediten versorgt.(BMF)