10.07.2007
« älter Artikel neuerer Artikel »Darf man Terroristen “gezielt töten”?
GiNN-BerlinKontor.—Grüne und Die Linke fordern einträchtig den Rücktritt des Bundessicherheitsministers Wolfgang SCHÄUBLE (CDU). Man ist sich einig: ein Rechtsstaat darf massenmordene Terroristen nicht “gezielt töten”, sollte man ihrer habhaft werden. Grünen-Chefin Claudia ROTH bezeichnete den Bundesinnenminister als “Kriegsminister oder Heimatminister, wie es ihn in USA gibt”. Schäuble habe sich disqualifiziert und müsse zurücktreten, denn er wolle in Deutschland den “politischen Mord legalisieren und eine Präventivhaft nach dem Vorbild des US-Gefangenenlagers auf Guatanamo einführen”, giftete Roth im n-tv.
Auch Bundesjustizministerin Brigitte ZYPRIES (SPD) sagte, Terroristen gezielt zu töten, sei keine Option. SPD-Fraktionschef Peter STRUCK nannte Schäube sogar einen “Amokläufer” und Klaus-Uwe BENNETER (SPD) erklärte in der gleichen Tonartl: “Wer (wie Schäuble) den Rechtsstaat wegrasieren will, der ist genau so gefährlich wie Terroristen, die ihn wegbomben wollen”. Dietmar BARTSCH; früher PDS und jetzt Bundesgeschäftsführer der Partei “Die Linke”, sagte im n-tv, . Schäuble führe “eine Verunsicherungskampagne durch und die Bundeskanzlerin ist gefordert hier umgehend Einhalt zu gebieten.” Merkel müsse bei Schäubles “grundgesetzwidrigen Forderungen ein deutliches Stopp-Zeichen setzen. Petra PAU (Die Linke) unterstellte dem Innenminister sogar, sein “Amtseid, das Grundgesetz zu schützen, habe sich als Meineid entpuppt.” Selbst einige Unionspolitiker singen in diesem Chor mit.
Was ist geschehen? Der für unser aller Sicherheit zuständige Bundesminister des Inneren hatte in einem Interview auf die “rechtlichen Probleme” hingewiesen, mit denen ein Rechtstaat bei der Abwehr und Bekämpfung des islamistischen Terrorismus konfrontiert wird. Schäuble im SPIEGEL: “Die rechtlichen Probleme reichen bis hin zu Extremfällen wie dem sogenannten Targeted Killing” - der gezielten Tötung im Notfall. Der Minister verwies auf die Polizeigesetze in 12 Bundesländern, wo der “finale Rettungsschuss” als Ultima ratio zur Abwendung einer akuten Gefahr für Leib oder Leben seit 1973 längst Gesetz ist. Schusswaffen - z.B. im Dienst von Sicherheitskräften - kommen dann zum Einsatz, wenn “Leben in Gefahr ist und wenn der Einsatz von nichttödlichen Waffen keine realistischen Aussichten auf Erfolg bieten”. Sollte ein Terrorist also gestellt werden, bevor er seine Morde ausführen kann, könnte er von der Polizei “legal liquidiert” werden. In anderen Demokratien gibt es darüber keine Debatte.
Auch der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang BOSBACH gab sich zögerlich. Er halte eine “gezielte Tötung von Attentätern für mehr als problematisch”. Selbst bei einem Islamisten wie Osama bin Laden müssten die “rechtsstaatlichen Grundsätze mit Anklage und Verurteilung eingehalten werden”. Die Selbstmörder-Terroristen wissen dies und sind sicherlich beeindruckt - und die Angehörigen der von Terroristen ermordeten, tausenden von Opfern verstehen die Welt nicht mehr.
In Österreich darf von der Waffe Gebrauch gemacht werden “zur Erzwingung einer rechtmäßigen Festnahme” oder “zur Abwehr einer von einer Sache drohenden Gefahr”. Bei uns - so scheint ist - ist der Kampf gegen den Terrorismus lediglich eine “juristische Sache” und keine sicherheitspolitische Selbstverständlichkeit. In anderen Ländern ist der Waffengebrauch sogar erlaubt “zur Unterdrückung eines Aufstandes oder Aufruhrs” und wenn es gilt “eine Menschenmenge von Gewalttaten abzuhalten, durch die die Sicherheit von Personen mittelbar oder unmittelbar gefährdet wird”, wie z.B. in Heiligendamm. Die Europäische Menschenrechtskommission verweist ausdrücklich auf “gerechte Notwehr” und darauf, dass “bei der Vollziehung des Waffengebrauchsgesetzes das Recht und der Schutz jedes Menschen zu beachten ist.”
Saarlands Ministerpräsident Peter MÜLLER (CDU) erinnerte daran, dass “der internationale Terrorismus eine akute Bedrohung und Deutschland nicht die Insel der Glückseligen ist”. Deshalb sei es notwendig und wichtig, über Reaktionen nachzudenken, so wie es der Bundesinnenminister auch öffentlich getan hat. “Der Grundsatz muss lauten: Sicherheit zuerst”, so Müller. Festzuhalten ist, dass Schäuble verantwortungsbewußt darauf hingewiesen hat, dass es “in Extremfällen - wie der gezielten Tötung von Terroristen - eine ungeklärte Rechtslage” in Deutschland gib. Wer will das bestreiten?
Der Bundesinnenminister erklärte im ZDF: “Ich möchte Anschläge verhindern, aber ich möchte vor allem, dass wenn etwas passiert …, dass alle das sichere Bewusstsein haben, dass das Menschenmögliche getan worden ist – nicht mehr und nicht weniger. Um der Freiheit (willen) muss man Risiken hinnehmen. Aber das Risiken-Hinnehmen heißt nicht, dass man sich bequem in den Liegestuhl legt und sagt: Wir tun gar nichts. Da würde der Staat seine Legitimation verlieren.”
Hessens Innenminister Volker BOUFFIER (CDU) brachte es auf den Punkt: Die Debatte um ein mögliches gezieltes Töten zur Gefahrenabwehr sei „völlig überzogen“. Man dürfe die Diskussion nicht so führen, als wollten „die einen auf Verdacht jemanden erschießen“ und „die anderen wollen den Rechtsstaat wahren“, sagte er im DLF. Schäuble müsse als Bundesinnenminister auf die Gefahrenlage aufmerksam machen und der Position widersprechen, Deutschland könne sich „entspannt zurücklehnen“.
Schäuble: “Das Problem unserer öffentlichen Debatten ist ja, dass die meisten aufgrund von Agenturmeldungen Urteile abgeben und sich nicht die Mühe machen, zu lesen, was man denn wirklich gesagt hat. Oder viele wollen aus politischem Interesse auch gar nicht zur Kenntnis nehmen, was man gesagt hat, sondern sie verfälschen es ganz bewusst.”
-Ps
am 16. Jul. 2007
[…] Wer weiß schon, was Wolfgang Schäuble im Schilde führt mit seinen “Denkanstößen”? Will er ausloten, wie weit er gehen kann? Wer mit ihm ist, und wer gegen ihn? Will er auf das innenpolitische Klima aktiv einwirken, um den Weg für konkretere Schritte zu ebnen? Will er vor allem seine Konturen schärfen, Werbung machen bei Sicherheits-Hardlinern? Oder ist die Sache mit dem Targeted Killing am Ende einfach nur Wolfgang Schäubles bescheidene Meinung? Wir werden es wohl nie wirklich wissen, denn Schäuble ist nicht der Typ, den man wirklich kennen lernt. Aber wir können seinen Denkanstoß einmal ernsthaft diskutieren. Das tut schließlich sonst kaum jemand: Die einen schlagen auf Schäuble ein, die andern schlagen zustimmend auf ihre Stammtischplatte. Dabei, finde ich, wirft Schäuble ein diskussionswürdiges Problem auf. Ich möchte darüber im sprechblasenblog einmal nachdenken. Dies ist Teil I, in dem ich erkläre, worin ich das Problem sehe. Teil II wird sich mit einigen Argumenten in der Debatte um das Problem beschäftigen. Und Teil III wird die Lösung präsentieren. Ist jedenfalls so geplant. […]