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03.06.2010

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Bundesrat muss AKW-Laufzeitverlängerung zustimmen

Veröffentlicht in News, Innenpolitik, Wirtschaft & Finanzen von Dr. Detlef Peters am 3. Jun. 2010 um 16:08:24

GiNN-BerlinKontor.—-Laut SPD-Führung können die Laufzeiten von Atomkraftwerken nur mit Zustimmung des Bundesrates  verlängert werden. Die SPD beruft sich auf ein  Gutachten, das vom Bundesumweltministerium in Auftrag gegeben wurde und noch vom Ex-Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen PAPIER verfaßt wurde.

Papier komme in seiner “Rechtsgutachtlichen Stellungnahme” zu dem Ergebnis, dass eine Verlängerung der Laufzeiten nur mit Zustimmung des Bundesrats erfolgen kann. Schließlich handele es sich dabei “nicht nur um eine marginale, sondern wesentliche, vollzugsfähige und vollzugsbedürftige Änderung des bestehenden Atomrechts”. Diese sei nach Artikel 87 c des Grundgesetzes “zustimmungsbedürftig”, so die SPD.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Frank-Walter STEINMEIER drohte erneut mit einer Verfassungsklage, wenn die Regierung eine Laufzeitverlängerung ohne Beteiligung des Bundesrats beschliessen  würde. “Wir werden dies mit allen politischen und rechtlichen Mitteln aufhalten. Wenn es notwendig ist, auch mit dem Gang vor das Bundesverfassungsgericht”, so der ehemalige  Außenminister und Vizekanzler..

Die CDU/CSU/FDP-Regierung will angeblich die Laufzeiten für Atomkraftwerke noch vor der Sommerpause bis zu 28 Jahre verlängern und nicht wie versprochen das für Herbst angekündigte nationale Energiekonzept abwarten. Wirtschaftsministerium und AKW-Betreiber hatten argumentiert, man könne den Bundesrat umgehen, wenn etwa neue Anforderungen und Verfahren zur Sicherheit bei der Änderung des Atomgesetzes ausgeklammert würden. Dem widerspreche Papier nun jedoch in seinem Gutachten.



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